Vorbemerkungen
Der Coswiger Mietspiegel wurde von der
Arbeitsgruppe Mietspiegel gemeinschaftlich erstellt. Mitglieder waren:
Der vorliegende, einvernehmlich festgestellte Mietspiegel der Stadt Coswig ist das Ergebnis zahlreicher Beratungen der aufgeführten Verhandlungspartner. Die Coswiger Vermieter und der Mieterverein Meißen und Umgebung e.V. haben einen Konsens erzielt, in dem die Erfahrungen und Trends der Mietpreisentwicklung und die gesetzlichen Möglichkeiten der Gestaltung der Miete berücksichtigt wurden. Der Mietspiegel stellt eine vorgesehene Möglichkeit (BGB § 558 c) für die Ermittlung der ortsüblichen Miete dar. Die erstellte Mietspiegeltabelle ist eine Übersicht der in Coswig üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Baualter, Beschaffenheit und Modernisierungsgraden. Diese Mietpreise werden kurz "ortsübliche Vergleichsmiete" genannt. Der Mietspiegel weist für jeden mietspiegelrelevanten Wohnungstyp in den entsprechenden Tabellenfeldern die ortsübliche Mietpreisspanne aus. Er ist eine Orientierungshilfe, keine Preisempfehlung für die eigenverantwortliche Mietpreisbildung zwischen Vermieter und Mieter. Der Mietspiegel erfüllt eine hohe befriedende und transparente Funktion und soll helfen, Konflikte zwischen den Mietvertragsparteien zu vermeiden bzw. Spannungen abzubauen. Er soll die Vertragsverhandlungen beim Neuabschluss eines Mietverhältnisses versachlichen und ist ein Begründungsmittel des Vermieters, im bestehenden Mietverhältnis ein Mieterhöhungsverlangen durchzusetzen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Geltungsbereich Der Mietspiegel gilt nicht für:
Alle anderen Mietwohnungen sind mietspiegelrelevant. Bei der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich um die im Monat gezahlte Netto-Kalt-Miete in Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Das ist die Miete ohne jegliche Betriebs- und Nebenkosten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mietspiegeltabelle der Stadt Coswig (gültig ab 01. Januar 2009)
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Der Mietspiegel weist ortsübliche Vergleichsmieten für Wohnungen jeweils vergleichbarer ART, GRÖSSE, AUSSTATTUNG und BESCHAFFENHEIT aus. Unter ART sind alle Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Gebäude mit mindestens drei Wohnungen) zu verstehen. Die GRÖSSE ist die Wohnfläche in Quadratmetern. Die AUSSTATTUNG einer Wohnung ist für den Wert der Wohnung von erheblicher Bedeutung. Maßgeblich ist, die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Ausstattung. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen - ohne Kostenerstattung durch den Vermieter -, so bleiben diese Ausstattungsmerkmale unberücksichtigt. Gleiches gilt, wenn Ausstattungsmerkmale durch Vertrag von Dritten zur Verfügung gestellt und/oder betrieben werden (Contracting). Die im Mietspiegel abgebildeten Wohnungen verfügen über die Ausstattungsmerkmale WC, B/D und Sammelheizung (SH). Die BESCHAFFENHEIT der Wohnung wird im Mietspiegel durch das Alter (Baujahr) definiert, weil die grundsätzliche Beschaffenheit verschiedener Wohnungen wesentlich durch die während bestimmter Zeitperioden übliche Bauweise charakterisiert wird.
Drei für Coswig typische Baualtersklassen wurden festgelegt:
Bei vor 1990 gebauten, komplett sanierten Gebäuden – wenn diese den derzeitigen baurechtlichen Kriterien entsprechen (nach Schall, Wärme, Brandschutz) - können diese in die Baualtersklasse ab 1991 aufgenommen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mieterhöhungsverlangen
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Anwendung des Mietspiegels Um die ortsübliche Vergleichsmiete Ihrer Wohnung festzustellen, sollten Sie wie folgt vorgehen: Das für Ihre Wohnung in Betracht kommende Mietspiegelfeld wird ermittelt, indem Sie die vorhandenen Merkmale Ihrer Wohnung mit der Tabelle vergleichen. Daraus ergibt sich das entsprechende Mietspiegelfeld, aus dem Sie die in Frage kommende Mietenspanne ablesen können.
Ordnungswidrig nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz sind Überschreitungen des oberen Spannenwertes von mehr als 20 % und eine Überschreitung um 50 % ist als Mietwucher nach § 291 Strafgesetzbuch strafbar. |
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Auskünfte zum Mietspiegel Der Mietspiegel ist im Bürgerbüro im Rathaus, Karrasstraße 2 (geöffnet Montag – Donnerstag 09:00 – 18.00 Uhr, Freitag 9:00 – 15:00 Uhr und Sonnabend 9:00 – 12:00 Uhr), erhältlich. Auskünfte über die Handhabung des Mietspiegels erteilen:
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